News

Nachrichtenticker: Corona-Virus in Münster



06/10

In eigener Sache: Newsticker beendet

Nachdem der städtische Krisenstab nun vorerst aufgelöst wurde, werden wir diesen Nachrichten-Ticker zum Thema "Corona" ebenfalls beenden. Seit der ersten Infektion in Münster haben wir tagtäglich unzählige Meldungen gesichtet, aufbereitet und euch an dieser Stelle zur Verfügung gestellt. Wir danken für euer Interesse. Passt weiter auf euch und eure Mitmenschen auf! Natürlich halten wir euch im Rahmen der Berichterstattung weiterhin auf dem Laufenden.


06/10

Städtischer Krisenstab aufgelöst

Mit ihnen hätte wahrscheinlich niemand tauschen wollen. Die Mitglieder des städtischen Corona-Krisenstabes haben am Morgen nach intensiven Wochen und Monaten zum hoffentlich letzten Mal getagt. In 41 Sitzungen wurden weitreichende Entscheidungen zum Schutz der Bürger in Münster getroffen. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer zieht Bilanz.


06/10

Mehr Hilfen für Studenten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Hilfen für Studenten vor dem Hintergrund der Corona-Krise als unzureichend und fordert Nachbesserungen.


06/10

725 Infektionsfälle in Münster davon: 19 aktuell infiziert 693 Patienten gesundet 13 Patienten verstorben


06/09

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen NRW Coronaschutzverordnung erfolglos

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 29. Mai 2020 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sogenannte Coronaschutzverordnung abgelehnt. Über die in der Hauptsache anhängige Verfassungsbeschwerde hat er noch nicht entschieden. Der Antragsteller machte geltend, dass die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der derzeit geltenden Fassung seine Freiheitsgrundrechte verletze. Es fehle an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage. Im Übrigen seien die angeordneten Schutzmaßnahmen nicht (mehr) verhältnismäßig. Zur Begründung der Antragsablehnung hat der Verfassungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt, dass die in der Hauptsache anhängige Verfassungsbeschwerde in weiten Teilen bereits unzulässig sei, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei. Im Hinblick auf die Coronaschutzverordnung könne die Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht beantragt werden, was der Antragsteller nicht getan habe. Allerdings sei er nicht (mehr) auf den Rechtsweg zu verweisen, soweit er sich gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Kontaktbeschränkungen einschließlich dem Abstandsgebot wende. Diese Maßnahmen habe das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wiederholt und auch in Bezug auf die Coronaschutzverordnung in der derzeit geltenden Fassung als voraussichtlich rechtmäßig angesehen. Zudem habe es entschieden, dass mit Blick auf das Gewicht der Maßnahmen und ihre Eigenschaft als zentrales Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie jedenfalls eine offene Folgenabwägung zu Lasten der Rechtsschutzsuchenden ausgehe. Vor diesem Hintergrund seien ein beim Oberverwaltungsgericht zu stellender Normenkontrollantrag und ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Kontaktbeschränkungen einschließlich dem Abstandsgebot voraussichtlich aussichtslos. Insoweit sei die in der Hauptsache anhängige Verfassungsbeschwerde auch weder offensichtlich unbegründet noch offensichtlich begründet. Die danach gebotene Folgenabwägung gehe aber zu Lasten des Beschwerdeführers aus. Die Folgen einer Fortgeltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und der Kontaktbeschränkungen einschließlich dem Abstandsgebot seien nicht in einem solchen Maße untragbar, dass ausnahmsweise die entsprechenden Regelungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren außer Vollzug gesetzt werden müssten. Das Interesse an einem möglichst unreglementierten sozialen Miteinander und einem Schutz vor Beeinträchtigungen des persönlichen Wohlbefindens sei gewichtig, aber nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, diese Belange einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu gewährleisten. Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben seien die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwerwiegend. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die angegriffenen Regelungen von vornherein befristet und ohnedies vom Land fortdauernd zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren seien. Darüber hinaus sehe die Coronaschutzverordnung Ausnahmen unter anderem mit Blick auf medizinische Belange des Einzelnen vor. Unabhängig davon sei zudem bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen.


06/09

Notfallfonds für Studierende: "Karliczek muss handeln!"

„Das ist ein Drama für tausende Studierende, auch hier an Fachhochschulen und Universität in Münster, dass sie immer noch keinen Antrag auf Nothilfe stellen können. Sie müssen befürchten, ihr Studium nicht fortsetzen zu können“, teilt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink ihre Sorge. Einen Notfallfonds in Höhe von 100 Millionen Euro als Überbrückungshilfe für Studierende hatte Bildungsministerin Karliczek bereits Ende April versprochen, aber das Online-Tool zur Beantragung steht noch nicht zur Verfügung. "Es ist mehr als eine vertane Chance, es ist ein grober Fehler, dass die Nothilfe für Studierende im Konjunkturpaket keine Rolle spielt. Frau Karliczek muss endlich handeln und den Studierenden, die aufgrund der Pandemiemaßnahmen ihren Job verloren haben und so in Not geraten sind, wirklich helfen. Zudem wird die geplante Nothilfe der Bundesregierung hinten und vorne nicht reichen. Was wir brauchen, ist ein existenzsicherndes Notfall-Bafög." Zusammen mit dem hochschulpolitischen Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, fordert Maria Klein-Schmeink von Bildungsministerin Anja Karliczek und ebenso von Jugendministerin Franziska Giffey, dass sie sich mehr für die junge Generation einsetzen. „Das Sommersemester läuft seit Wochen, auch in Münster größtenteils digital, aber Mittel an Studierende wurden noch keine ausgezahlt. Wir dürfen nicht zulassen, dass ihre Zukunft unter der Coronakrise leidet“, betont Klein-Schmeink abschließend.


06/08

„CoroNo“ verbreitet sich international

Zunächst in Deutsch, dann in Englisch, Französisch und Spanisch, jetzt auch in Arabisch und in Suaheli: In diesen Sprachen ist die Nähanleitung für die Infektionsschutzhaube „CoroNo“ nun in Medbox, der renommierten Online-Bibliothek zur Qualitätssicherung in der humanitären Nothilfe, verfügbar. Auf die Dokumente greifen internationale Gesundheitsorganisationen und Fachkräfte aus der medizinischen Nothilfe zu. „Wir haben zunächst die deutschsprachige Anleitung in Medbox veröffentlicht. Eine ehemalige Studentin, die in Spanien und Lateinamerika tätig ist, hat die Anleitung entdeckt und mir eine spanische Übersetzung geschickt“, erzählt Prof. Dr. Joachim Gardemann von der FH Münster. Auch die arabische Übersetzung stammt von einem ehemaligen Studenten. CoroNo ist für Rettungs- und Pflegekräfte gedacht. Der kochfeste Stoff bedeckt Kopf und Halspartie. Die Haube soll den Augen- und Mundschutz ergänzen und eine zusätzliche Barriere gegen eine Coronavirus-Infektion bilden. „Der Kopf- und Halsbereich sollte lückenlos abgedeckt sein, damit Viruspartikel nicht durch unbewusste Handbewegungen im Gesicht schließlich in Augen, Nase oder Mund gelangen können“, so der Mediziner Gardemann. Nach seinen Berichten vom humanitären Hilfseinsatz 2014 gegen Ebola in Sierra Leone hatte die Architektur-Absolventin Larissa Bimberg eine Nähanleitung für die Infektionsschutzhaube entwickelt. Ehrenamtliche Helfer, überwiegend Studierende der FH Münster, begannen mit dem Nähen der Hauben. Gardemann, Bimberg und die Oecotrophologie-Studentin Annika Marie Buschmann, die das Projekt mitkoordiniert, haben seitdem einige Hauben auch ins Ausland verschickt. Die deutsch- und englischsprachige Anleitung ist auch unter www.fh-muenster.de/corono abrufbar.


06/08

Lord of the Dance fällt ersatzlos aus

Von der behördlichen Entscheidung, im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) Veranstaltungen vorerst zu untersagen, ist auch die Tournee von Lord of the Dance betroffen. Die geplanten Shows in Bielefeld, Lingen, Bremen, Münster, Düsseldorf und Essen, die vom 24.03.2020 bis zum 02.04.2020 geplant waren, müssen ersatzlos abgesagt werden. Bereits erworbene Tickets können ab dem 15.06.2020 an der Vorverkaufsstelle, an der die Tickets erworben wurden, zurückgegeben werden.


06/06

Zwischenbilanz des THW Münster

Seitdem das THW Münster am 30.03.2020 seinen ersten Einsatzauftrag erhielt, der im direkten Zusammenhang mit der Corona-Epidemie stand, ist einige Zeit vergangen. 28 Helfer wurden zum Albersloher Weg beordert, um eine Verpflegungsstelle für die Wohnungslosen der Stadt Münster aufzubauen. Diese und eine weitere Verpflegungsstelle wurde in den kommenden fünf Wochen durch den Ortsverband Münster mit Frühstück und einem warmen Mittagessen versorgt. In der Spitze waren dies rund 190 Portionen pro Tag, die in der Unterkunft zubereitet und anschließend an die Verpflegungsstellen ausgeliefert wurden. Diesen Einsatzauftrag beendeten die Helfer am 5. Mai 2020. An insgesamt 36 Tagen wurden so in rund 1800 Dienststunden 5570 Portionen Essen zubereitet. Auch wenn der Vepflegungseinsatz abgeschlossen ist, so stehen Zelte und Ausstattung des THW weiterhin vor Ort zur Unterstützung der weiteren Versorgung. Auch wurden Helfer des Ortsverbands mit dem Transport wichtiger Schutzausstattung betraut, beispielsweise dringend benötigte Masken und auch Desinfektionsmittel. Ein Helfer der Fachgruppe Führung und Kommunikation ( FK ) des Ortsverbands unterstützte währenddessen insgesamt 3 Wochen die zentrale Koordinierungsinstanz Logistik ( ZKiL ) in Bonn. Diese organisiert die bundesweite Verteilung von Schutzausstattung während der Corona-Pandemie. „Seit unserem ersten Amtshilfeersuchens haben die Helferinnen und Helfer unseres Ortsverbands rund 2.350 Einsatzstunden absolviert. Dies geschah angesichts der aktuellen Lage unter erschwerten Bedingungen. Der Ausbruch der Corona-Epidemie hat in unserem Ortsverband zu einem großen Umdenken geführt. Auf einmal war es nicht mehr möglich, unsere Einsatzkräfte vor Ort an der Ausstattung auszubilden. Auch regelmäßige Führungskräftebesprechungen musste auf die Online-Ebene verlagert werden“, so Bastian Solke, Ortsbeauftragter des Ortsverband Münster. Der Qualität der von den Helferinnen und Helfern geleisteten ehrenamtlichen Arbeit habe dies jedoch keinen Abbruch getan, fügt er hinzu. „Wir können stolz auf das Engagement unserer Helferinnen und Helfer und das insgesamt Geleistete sein!“


06/04

Theater geht in Kurzarbeit

Die Stadt Münster hat gemeinsam mit der Theaterleitung bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für das Theater Münster beantragt. Am Theater Münster arbeiten 379 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kurzarbeit ist notwendig, um die wirtschaftliche Grundlage des Theaters zu schützen. Wegen der Corona-Krise musste das Theater Münster den regulären Spielbetreib am 12. März einstellen. Der geschätzte Einnahmeverlust allein bis zum Beginn der Theaterferien am 28. Juni beträgt bereits 1,46 Millionen Euro. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher des Theaters vor der Corona-Pandemie ist in dieser Spielzeit nicht mehr mit einer Wiederaufnahme des regulären Spielbetriebes zu rechnen. Wie in Münster hat sich auch bundesweit die Mehrzahl der großen Häuser dazu entschlossen, den Regelbetrieb vor Ende Dezember nicht wieder aufzunehmen. In Münster kann das Theater dem Publikum derzeit im Rahmen der „Zwischenöffnung“ bis 14. Juni eine kleinere Veranstaltung pro Tag anbieten. Nach der Bewilligung des Antrages durch die Agentur für Arbeit erhalten die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters und des Orchesters zwischen 95 und 100 Prozent ihres ausfallenden Nettoentgelts inklusive der tariflich vereinbarten Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Angebote für andere Tätigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bekommen. Stadt und Theaterleitung haben die Kurzarbeit bis zum Jahresende beantragt – Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit werden fortlaufend geprüft.


06/04

Hygiene, Abstand, Maske – praktisches Webinar mit Hinweisen für Kulturveranstaltungen

Die Vorgaben für kulturelle Veranstaltungen ändern sich derzeit sehr dynamisch. Das Kulturbüro Münsterland hat darauf reagiert und bietet in einer Spezial-Ausgabe der Weiterbildungsreihe Kulturakademie ein Webinar zu diesem Thema an. Am 15. Juni bekommen Interessierte von 14 bis 17 Uhr praktische Hinweise für ihre nächste Kulturveranstaltung. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen, werden von Referentin Kirsten Ballhorn beantwortet: Worauf muss ich achten, wenn ich Besucherinnen und Besucher in mein Museum lassen will? Welche Vorgaben gibt es für meine Theateraufführung? Was muss ich beachten, wenn ich zu einer Lesung unter freiem Himmel einlade? Und unter welchen Bedingungen können Ensembles gemeinsam proben? Das Webinar informiert über das tagesaktuelle Regelwerk und gibt Hilfestellung zur Erarbeitung individueller Maßnahmen und Konzepte. Zielgruppe für die Veranstaltung sind Kulturbetriebe sowie Kulturveranstalterinnen und -veranstalter, die sich über die aktuellen Vorgaben und Maßnahmen informieren und Hinweise für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung erhalten möchten. Referentin Kirsten Ballhorn ist als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Sie berät hauptsächlich Kulturbetriebe zu den Themen der Arbeits- und Veranstaltungssicherheit. Schon vor ihrer Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit war sie als Ausstattungsassistentin, Assistentin des Technischen Direktors und in der technischen Planung an verschiedenen Theatern und Festivals tätig. Anmeldung über www.muensterland.com/kulturakademie Teilnahmegebühr: 15 Euro. Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 20 Personen begrenzt. Den angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird vorab der Zugangslink zur Videokonferenz zugeschickt.


06/04

Acht Neuinfektionen in Münster

Die Gesamtzahl labordiagnostisch bestätigter Corona-Fälle im Stadtgebiet ist seit Ende Februar auf mittlerweile 725 gestiegen. Davon sind 687 Patienten wieder genesen. 13 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind gestorben. Somit gelten aktuell 25 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert. Derweil ist der Spielplatz „Middelkamp“ in Angelmodde wieder freigegeben worden. Das Gesundheitsamt hatte diesen Mitte Mai aufgrund wiederholter Missachtung von Quarantäne- und Abstandsregeln sperren lassen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird den Bereich dennoch regelmäßig überprüfen.


06/04

Stadt soll Gasthaus-Mietern entgegenkommen

Die Rathaus-CDU fordert angesichts der Corona-Folgen von dem für die städtischen Liegenschaften zuständigen Dezernenten Matthias Peck Vermieter-Entgegenkommen gegenüber Gastronomiebetrieben in städtischen Immobilien. In einem Gespräch des CDU-Fraktionsvorstands mit Hendrik Eggert, dem Vorsitzenden des örtlichen Wirtevereins im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), sei aber auch deutlich geworden, dass sich die Stadt gegenüber den von den Pandemiefolgen arg gebeutelten Gaststätten etwa für die Außengastronomie als hilfreich erweise. „Was geht, das wird von der Stadtverwaltung zügig vorangebracht“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Weber. Übereinstimmung besteht zwischen der CDU und den Gastwirten darin, dass die „Tanzsteuer“ als Teil der Vergnügungssteuer nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Die Beherbergungssteuer sei mittlerweile akzeptiert. Kulturelle Investitionen seien auch in der Tourismusförderung wertvoll und sollen von der Stadt gestärkt werden. Das Pendel von Gerhard Richter gilt als positives Beispiel.
Foto: CDU Münster
Stefan Weber, CDU-Fraktionsvorsitzender Münster


06/04

Handwerk: Konjunkturpaket schnell umsetzen

Die Handwerkskammer (HWK) Münster begrüßt das vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket als Turbolader auch für das Handwerk. „Denn trotz Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen seien zahlreiche Unternehmen nach wie vor ausgebremst“, erklärt HWK-Präsident Hans Hund. Unveränderte 86 Prozent der Handwerksbetriebe (gegenüber drei Wochen zuvor) merken eine zurückhaltende Kundennachfrage und 83 Prozent sinkende Umsätze. Das legt die fünfte Corona-Blitzumfrage der Handwerkskammer offen. 560 Teilnehmer aus dem Münsterland und nördlichen Ruhrgebiet haben Ende Mai Auskunft über ihre wirtschaftliche Situation gegeben. Der HWK-Corona-Effekt-Index ließ mit 23,3 Prozentpunkten nur leicht um 1,2 Punkte nach. Diese Kennzahl spiegelt die starke bis sehr starke Betroffenheit des Handwerks durch die Pandemie wider. Sie bemisst die Auftragslage und Probleme bei Beschaffung, Lieferfähigkeit, Leistungspreisen, Umsatz und Personalbestand, Liquiditätsengpässen, Kreditbedarf, Kurzarbeit und Personalabbau durch die Pandemie. Nach den Lockerungen habe es einen Besserungsschub gegeben, der inzwischen aber ins Stocken geraten sei, bewertet Hund die Entwicklung. „Das Handwerk braucht weiterhin Aufträge. Die Nachfrage von Privatleuten und der öffentlichen Hand ist entscheidend, damit die Konjunktur im Handwerk wieder Fahrt aufnimmt“. HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz erhofft sich positive Impulse durch die angekündigte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis Jahresende von 19 auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent. Die Weitergabe der geringeren Mehrwertsteuer ein zu eins an Kunden des Handwerks sei eine Chance für neue Aufträge. Von den Kommunen, deren Finanzsituation gestärkt werden solle, erwartet Banasiewicz, dass sie schnell den Weg für Investitionen freimachten. Entscheidend sei auch, dass sie kleinen und mittleren Handwerksbetrieben eine Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe erleichterten. Die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die heimischen Handwerksbetriebe: Der Anteil der Betriebe, die Kurzarbeit angemeldet haben, ist um 3 Prozentpunkte auf 26 Prozent gefallen. Die meisten Betriebe (61 Prozent) sehen keinen Personalabbau auf sich zukommen. Allerdings ist der Anteil derer, die diesen künftigen Schritt befürchten, um 4 Prozentpunkte auf 19 Prozent leicht gestiegen. Die Betriebe, die schon Kündigungen aussprechen mussten, sind mit 6 Prozent weiter in der Minderheit. Ihr Anteil nahm gegenüber Anfang Mai um 2 Prozentpunkte ab. Liquiditätsengpässe sind bei 14 Prozent bereits eingetroffen. 35 Prozent sehen diese als wahrscheinlich an. Das nördliche Ruhrgebiet ist stärker als das Münsterland von den Folgen betroffen. In beiden Teilgebieten des Kammerbezirks stehen die Betriebe in den Landkreisen besser da als in den kreisfreien Städten. Die regionalen Corona-Effekt-Indexwerte: Kreis Coesfeld (17,8 Prozentpunkte), Kreis Borken (20,3), Kreis Steinfurt (21,2), Kreis Warendorf (21,5), Münster (24,3), Kreis Recklinghausen (26,9) Gelsenkirchen (29,3) und Bottrop (30,3). Unter den Handwerksgruppen bleibt das Gesundheitsgewerbe am betroffensten (Index: 28,6 Prozentpunkte). Am wenigsten beeinträchtigt sind weiterhin die Baugewerke. Leichte Zunahmen an negativen Auswirkungen merken die Nahrungsmittelgewerke und der Ausbau. „Wichtig ist nun, dass das Konjunkturpaket schnell seine Wirkung entfaltet. Dazu gehört auch die nun endlich beschlossene Entlastung von Bürokratie“, resümiert Hans Hund.


06/04

Härtefall Geld statt Gutschein

Corona-Regel bei gebuchten Freizeitveranstaltungen Konzerte, Aufführungen und Sport-Events wurden parallel zum Corona- Lockdown vielfach abgesagt. Statt der finanziellen Erstattung fürs ausgefallene Vergnügen sollen Kunden jetzt grundsätzlich Gutscheine erhalten. Kunden sind nun verpflichtet, Wertgutscheine für Theateraufführungen, Konzerte, Fußballspiele und andere Events zu akzeptieren, die bis zum Bekanntwerden der Corona-Pandemie am 8. März 2020 gebucht und bezahlt worden sind. Verbraucher können die Auszahlung der Gutscheine für Tickets, Dauerkarten und Abos nach dem 31. Dezember 2021 verlangen, wenn sie diese bis dahin nicht eingelöst haben. „In besonderen Härtefällen haben Gutscheininhaber aber auch das Recht, die Auszahlung des Ticketpreises schon vor Ablauf dieser Frist zu verlangen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zum Beispiel, wenn das Ticket gekauft wurde, um im Zuge einer Urlaubsreise an einer fernen Veranstaltung teilzunehmen und dies nun nicht mehr ohne erheblichen Kostenaufwand möglich ist, oder auch, wenn Gutscheininhaber wegen der Corona-Pandemie nicht mehr in der Lage sind, existenzielle Lebenshaltungskosten, wie Miete und Energie, zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Orientierung, in welchen Fällen das Geld für bezahlte Tickets, Dauerkarten und Abos zurückverlangt werden kann: • Gutschein oder Preiserstattung: Beide Varianten stehen Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen offen. Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung haben viele Anbieter Kunden bereits Gutscheine angeboten. Sie können Kunden bezahlte Eintrittspreise für ausgefallene Veranstaltungen aber auch weiterhin erstatten. Ticketinhaber sollten sich beim jeweiligen Anbieter nach den Erstattungsmöglichkeiten während der Corona-Krise erkundigen. • Angaben auf dem Gutschein: Auf dem ausgehändigten Gutschein muss schriftlich vermerkt sein, dass dieser aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgestellt wurde. Außerdem muss dort stehen, in welchen Fällen Gutscheininhaber eine Auszahlung verlangen können: Das ist erstens der Fall, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst worden ist. Und zweitens muss dort auch angegeben sein, dass Gutscheininhaber auf eine frühere Auszahlung pochen können, wenn ihnen die Aushändigung eines Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensumstände nicht zugemutet werden kann. • Härtefallregelung: Die verpflichtende Rückerstattung von Ticketkosten ist laut Gutscheinlösung auf Härtefälle beschränkt. Einkommensverlust durch Kurzarbeit, Kündigung oder Krankheit, Wegbrechen von Aufträgen für Solo-Selbstständige und Freiberufler und höhere Kosten für die tägliche Lebenserhaltung können zu Härtefällen führen. Wer aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanziell angespannte Situation geraten und in der prekären Situation auf jeden Euro und Cent angewiesen ist, muss keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann die Auszahlung des Wertgutscheins verlangen. Gleiches gilt, wenn das Ticket gekauft wurde, um während einer Urlaubsreise eine Veranstaltung zu besuchen und dies nun nicht mehr ohne einen erheblichen Kostenaufwand möglich ist. Um das gezahlte Geld statt eines Gutscheins zu erhalten, sollten Karteninhaber dem Anbieter zunächst die Gründe für ihren Rückerstattungswunsch darlegen. Falls Veranstaltern dies nicht ausreicht, können etwa die Meldung des Arbeitgebers über Kurzarbeit oder die schriftliche Kündigung des Arbeitsplatzes als Nachweis vorgelegt werden, aus denen sich der persönliche finanzielle Engpass ergibt. Nicht notwendige Daten wie beispielsweise der Name des Arbeitgebers sollten unkenntlich gemacht werden. Das Verlangen nach einem vollständigen Kontoauszug ist hingegen aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW eher nicht verhältnismäßig. • Insolvenz des Veranstalters: Wer dennoch einen Gutschein akzeptieren muss, trägt ein gewisses Risiko: Falls Veranstalter und Betreiber von Freizeitveranstaltungen ihren Betrieb nicht bis Ende 2021 aufrechterhalten können und Insolvenz anmelden müssen, können Ticketinhaber den Wert des Gutscheins nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Sie erhalten in der Regel nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nur einen Bruchteil des Wertes zurück. Falls Veranstalter oder Betreiber einer Freizeiteinrichtung einen Härtefall nicht anerkennen, bieten die örtlichen Verbraucherzentralen hierzu rechtlichen Rat und Hilfe an – seit dem 18. Mai nach und nach auch wieder mit persönlicher Beratung – jedoch nur nach vorheriger Terminvergabe. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Spezielle Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt’s auch telefonisch unter (02 11) 3399 5845, montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und online unter: